Schwangerschaft: Hier alle Leistungen der Krankenkasse

By Unknown Sonntag, 11. September 2016
Kontrolluntersuchung bei Schwangerschaft
Kontrolluntersuchungen gehören zu den Mutterschaftsleistungen der Krankenkasse in der Grundversicherung.


Ist man schwanger, dann hat man Recht auf Mutterschaftsleistungen: eine bestimmte Anzahl Untersuchungen, die von der Grundversicherung gedeckt werden.

Ärztliche Untersuchungen vor der Geburt 

Läuft die Schwangerschaft normal ab, gelten als Teil der Mutterschaftsleistungen sieben Kontrolluntersuchungen und zwei Ultraschalluntersuchungen. Diese finden einmal zwischen der 11. und 14. Woche und einmal zwischen der 20. und 23. Woche statt.

Zusätzliche Leistungen der Krankenkasse

Für Kurse zur Vorbereitung auf die Geburt trägt die Krankenkasse 100 Franken bei. Die Kosten der Geburt werden von der Grundversicherung gedeckt, unter der Bedingung, dass das gewählte Geburtshaus auf der Spitalliste des Heimatkantons steht. Entscheidet man sich für eine Geburt zuhause, wird auch die von der Grundversicherung gedeckt.

Was zahlt die Krankenkasse nach der Geburt?

Von den Dienstleistungen der Grundversicherung kann man nicht nur während, sondern auch noch nach der Schwangerschaft profitieren: Nach der Geburt erfolgt eine Kontrolluntersuchung, deren Kosten übernommen werden, sowie drei Stillberatungen, von erfahrenen Krankenschwestern oder Hebammen geleitet.

Bei einer gewöhnlich verlaufenden Schwangerschaft werden keine Kosten der Mutterschaftsleistungen von den Versicherten selbst getragen. Treten Schwierigkeiten auf, dann gelten die in dem Fall geleisteten Dienste als Leistungen wegen Krankheit. Somit besteht für den Versicherungsnehmer eine Pflicht zur Kostenbeteiligung.

Seit dem 1. März 2014 besteht für Schwangere ab der 13. Woche bis 8 Wochen nach der Geburt keine Kostenbeteiligung an allgemein medizinischen Dienstleistungen. Damit fällt auch die Kostenbeteiligung für Behandlungen unabhängig von der Schwangerschaft weg.

Kostenbeteiligung nach der Entbindung

Nach der Entbindung ist die Krankenversicherung der Mutter für den Krankenhausaufenthalt des Neugeborenen zuständig. Wird der Säugling jedoch krank, fällt eine Kostenbeteiligung an (Franchise und Selbstbehalt).

Stephan Wirz vom Maklerzentrum findet aber, dass die genannten Leistungen der Grundversicherung vollkommen genügen. Für allfällige zusätzliche Wünsche empfiehlt das Maklerzentrum eine entsprechende Zusatzversicherung für Mutterschaft. Wird man bald Eltern, lässt man sich am besten von einem neutralen Krankenkassen-Experten beraten. Das Maklerzentrum steht Ihnen als kompetenter, versicherungsneutraler Berater in allen Versicherungsangelegenheiten zur Seite.