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Maklerzentrum Schweiz AG: Wie die Velobesitzer den Diebstahl ersetzt bekommen

By Unknown → Donnerstag, 21. November 2013
velodiebstahl maklerzentrum informationen
Die Maklerzentrum Schweiz AG gibt Informationen über die Veloversicherungen: 40.000 Fahrräder werden jedes Jahr in der Schweiz geklaut. Wie verhält man sich richtig wenn ein Fahrrad gestohlen wird? Nicht zuletzt kommt die Frage: Wer zahlt? Wenn ein Fahrrad geklaut wird, kommt die Hausratversicherung dafür auf. In diesem Fall gilt die Hausratversicherung nur dann, wenn das Fahrrad aus dem Haus, dem Flur, dem Keller oder der Garage mitgenommen wurde. Was soll man aber tun, wenn das Fahrrad außerhalb des Hauses entwendet wurde? Wenn man für solche Situationen versichert sein möchte, muss man die Hausratversicherung mit dem Zusatz „Einfacher Diebstahl auswärts“ abschließen. Eine solche Versicherung ist bei teureren Fahrrädern durchaus sinnvoll. Die meisten Fahrraddiebstähle finden nicht bei Einbrüchen zu Hause statt, sondern auf öffentlichen Plätzen oder wenn man mit dem Bike unterwegs ist. Deshalb lohnt sich ein solcher Zusatz. Die Versicherung übernimmt zwischen CHF 2.000 und 5.000, je nach Vereinbarung.

Die Maklerzentrum Schweiz AG erklärt, wie der Velobesitzer den Diebstahl ersetzt bekommt: Was soll man tun, wenn man feststellt, dass das Fahrrad geklaut ist? Man soll sofort den Diebstahl der Polizei melden. Fast alle Versicherungen sind nur dann gültig. Alle Fahrradbesitzer müssen wissen, dass die Versicherung nur den Zeitwert abdeckt, der mit jedem Jahr sinkt. Es ist möglich eine Neuwertversicherung abzuschliessen, die den Kaufpreis minus Selbsterhalt entrichtet, unabhängig vom Zustand des Fahrrades. Die Versicherung kostet jedoch meist deutlich mehr. Wenn die Person den Diebstahl der Polizei meldet, verlangen die zuständigen Behörden Rahmennummer, Farbe und Kaufmarke des Fahrrades. Deshalb ist es empfehlenswert, sich kurz nach dem Kauf diese Angaben zu notieren. Bei einem Fahrraddiebstahl verfügt man dann über diese Angaben und kann schnell reagieren.
Danach muss man die Hausratversicherung informieren. Notwendige Dokumente sind: die Polizeianzeige, die Versicherungsnummer und die Rechnung des gekauften Fahrrads.

Maklerzentrum Schweiz AG über die E-Bikes 

Die Fahrradbesitzer sollen beachten, dass für E-Bikes Sonderregelungen gelten. Die Hausratversicherung ersetzt nicht immer den Diebstahl eines E-Bikes. Man muss darüber informiert sein.


Maklerzentrum Schweiz AG über die geliehenen Fahrräder

Wenn man ein geliehenes Fahrrad benutzt und dieses gestohlen wird, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht. Die Hausratversicherung des Besitzers ist dann zuständig wenn der Zusatz „Einfacher Diebstahl auswärts“ vorhanden ist. Wenn man über keinen Zusatz verfügt, dann entscheidet man selbst wie es weiter geht. Vom Gesetz her ist man aber nicht verpflichtet das Fahrrad zu ersetzen.


Maklerzentrum Schweiz AG über die Internetportale

Jeder, der ein Fahrrad besitzt, muss wissen, dass es schon Internetportale gibt, die bei Diebstahl behilflich sein können. Velobesitzer können eine Vignette ordern und sich auf dem Portal velofinder.ch registrieren. Im Falle von Diebstahl kann man sich in der Gruppe melden. Der entsprechende Vignette-Code des verlorenen Fahrrads kann von der Person, die es findet, im Smartphone eingescannt und online gemeldet werden. Die sogenannten Velodetektive erhalten Punkte, die  mit Velozubehör belohnt werden. Ein ähnliches Portal ist: veloregister.ch